Die Hochschule Kaiserslautern bietet allen Mitgliedern der Hochschule, d.h. Studierenden und Mitarbeitenden, neue Möglichkeiten der anlassbezogenen Kontaktaufnahme. Dazu stehen Ihnen drei Formulare mit unterschiedlichen Optionen zur Verfügung für
Ziel ist es eine unkomplizierte und konstruktive Kommunikation zu ermöglichen. Die drei Bereiche können Sie nur nutzen, wenn Sie sich über Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse als Mitglied der Hochschule verifizieren. Die Anonymität im Kummerkasten bleibt durch eine Verschlüsselung, trotz Verifizierung, gewahrt.
In diesen Teilen des Portals können Sie strukturiert Ideen und Beschwerden hinterlegen. Der bzw. die Empfänger werden per E-Mail benachrichtigt. Es werden keine Daten in einer Datenbank gespeichert.
Im Kummerkasten geht es um Ihr persönliches Anliegen. Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen anonym oder unter Nennung Ihres Namens formulieren und an wen Sie Ihr Anliegen richten möchten.
Wenn Sie Ihr Anliegen anonym verschicken möchten,
können Sie diese Einstellung zu Beginn auswählen.
In diesem Fall gilt folgendes:
Die Hochschule Kaiserslautern setzt sich für soziale Vielfalt ein und sieht sich als einen Ort des Vertrauens, an dem alle Menschen gleichberechtigt behandelt werden und miteinander umgehen. Bei jedem gemeldeten Vorfall einer Diskriminierung wird dieser zunächst überprüft, so dass dann - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - Maßnahmen zur Beendigung der Diskriminierung eingeleitet werden können.
Über dieses Formular können Sie eine Beschwerde zu einer Diskriminierung (Benachteiligung) nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vornehmen. Die Beschwerdestelle ist bei der Stabsstelle Recht der Hochschule Kaiserslautern angesiedelt. Ihre Nachricht über dieses Formular wird direkt an die Beschwerdestelle geleitet.
Informationen über ein Beschwerdeverfahren nach AGG und Beratungsmöglichkeiten zu Diskriminierung erhalten Sie hier: https://www.hs-kl.de/hochschule/referate-stabsstellen/recht/beschwerdestelle-nach-allgemeinem-gleichbehandlungsgesetz
An dieser Stelle finden Sie die Informationen, wie Sie Ihr Anliegen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (deutsche Umsetzung des EU-Whistleblower-Richtlinie) an die zentrale Meldestelle im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) richten.
Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:
Personen, die Informationen über einen Verstoß melden möchten, können dies über die zentrale Meldestelle im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) tun. Meldungen bzw. Hinweise sind elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der internen zentralen Meldestelle des MWG möglich: unter folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: interne.meldestelle.hinschg@mwg.rlp.de
Ansprechpersonen: Frau Dr. Magdalena Klann, 6131 16 – 2895, (Leiterin der Meldestelle) und Frau Anna Christina Grund, 6131 16 – 4031, (Koordinatorin der Meldestelle)
Dabei ist zu beachten, dass nur die o.g. zwei Personen in diesem Kontext befugt sind, Meldungen entgegenzunehmen, eine Überprüfung der Meldung vorzunehmen und Folgemaßnahmen einzuleiten.
Schriftliche Meldungen in Papierform (Briefpost) können an folgende Adresse adressiert werden:
Des Weiteren steht es der hinweisgebenden Person zu, eine persönliche Zusammenkunft mit den zwei o.g. Personen zu initiieren oder eine externe Meldung an die zuständige Behörde beim Bund und der EU vorzunehmen.