Ihre Anliegen sind uns wichtig!


Die Hochschule Kaiserslautern bietet allen Mitgliedern der Hochschule, d.h. Studierenden und Mitarbeitenden, neue Möglichkeiten der anlassbezogenen Kontaktaufnahme. Dazu stehen Ihnen drei Formulare mit unterschiedlichen Optionen zur Verfügung für

  • Ihre Ideen
  • Ihre Beschwerden
  • und Ihre persönlichen Anliegen (Kummerkasten)

Ziel ist es eine unkomplizierte und konstruktive Kommunikation zu ermöglichen. Die drei Bereiche können Sie nur nutzen, wenn Sie sich über Ihre Hochschul-E-Mail-Adresse als Mitglied der Hochschule verifizieren. Die Anonymität im Kummerkasten bleibt durch eine Verschlüsselung, trotz Verifizierung, gewahrt.

Ideen- und Beschwerdemanagement

In diesen Teilen des Portals können Sie strukturiert Ideen und Beschwerden hinterlegen. Der bzw. die Empfänger werden per E-Mail benachrichtigt. Es werden keine Daten in einer Datenbank gespeichert.

Kummerkasten

Im Kummerkasten geht es um Ihr persönliches Anliegen. Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen anonym oder unter Nennung Ihres Namens formulieren und an wen Sie Ihr Anliegen richten möchten.

Anonymität im Kummerkasten

Wenn Sie Ihr Anliegen anonym verschicken möchten, können Sie diese Einstellung zu Beginn auswählen. In diesem Fall gilt folgendes:

  • Die E-Mail-Adresse wird verschlüsselt gespeichert und ist für den/die Empfänger/-in unsichtbar.
  • Der Inhalt Ihrer E-Mail wird ebenfalls verschlüsselt gespeichert.
  • Der/die Empfänger/-in bzw. der Empfängerkreis erhält eine E-Mail ohne Absender/-in.
  • Beim Antworten auf Ihr Anliegen wird die E-Mail-Adresse an keiner Stelle bekanntgegeben.

Selbstverpflichtung zum Portal „mein-anliegen.hs-kl.de“
Anonymität

Ideenmanagement


Sie erreichen mit Ihrer Idee die Hochschulleitung und den Personalrat.

Angaben zu Ihrer Person




Ihre Idee:

Ist Ihre Idee





Link zu Dateien in der Cloud, empfohlen: Seafile




Um automatisierte Anfragen zu verhindern, füllen Sie bitte das Captcha aus, indem Sie die Zeiger der analogen Uhr digital eintragen.


Wenn Sie das Captcha nicht sehen können, geben Sie folgendes in die URL Leiste Ihres Browsers ein: https://mein-anliegen.hs-kl.de
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Beschwerdemanagement


Wen wollen Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen?

Hochschulleitung

Personalrat

Diversitätsmanagement
Gleichstellungsbeauftragte
Schwerbehindertenvertretung

Angaben zu Ihrer Person



Empfänger:


Beschwerde:



Bewerten Sie die Dringlichkeit:


Niedrig


Link zu Datein in einer Cloud, empfohlen: Seafile




Um automatisierte Anfragen zu verhindern, füllen Sie bitte das Captcha aus, indem Sie die Zeiger der analogen Uhr digital eintragen.


Wenn Sie das Captcha nicht sehen können, geben Sie folgendes in die URL Leiste Ihres Browsers ein: https://mein-anliegen.hs-kl.de
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AGG-Beschwerde

Die Hochschule Kaiserslautern setzt sich für soziale Vielfalt ein und sieht sich als einen Ort des Vertrauens, an dem alle Menschen gleichberechtigt behandelt werden und miteinander umgehen. Bei jedem gemeldeten Vorfall einer Diskriminierung wird dieser zunächst überprüft, so dass dann - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - Maßnahmen zur Beendigung der Diskriminierung eingeleitet werden können.

Über dieses Formular können Sie eine Beschwerde zu einer Diskriminierung (Benachteiligung) nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vornehmen. Die Beschwerdestelle ist bei der Stabsstelle Recht der Hochschule Kaiserslautern angesiedelt. Ihre Nachricht über dieses Formular wird direkt an die Beschwerdestelle geleitet.

Informationen über ein Beschwerdeverfahren nach AGG und Beratungsmöglichkeiten zu Diskriminierung erhalten Sie hier: https://www.hs-kl.de/hochschule/referate-stabsstellen/recht/beschwerdestelle-nach-allgemeinem-gleichbehandlungsgesetz


Ich fühle mich diskriminiert und möchte von meinem Recht auf Beschwerde gemäß § 13 Abs. 1 AGG Gebrauch machen.




Ich wende mich an Sie mit der Bitte um schnellstmögliche Prüfung meiner Beschwerde und Mitteilung des Ergebnisses.

Angaben zu Ihrer Person




Um automatisierte Anfragen zu verhindern, füllen Sie bitte das Captcha aus, indem Sie die Zeiger der analogen Uhr digital eintragen.


Wenn Sie das Captcha nicht sehen können, geben Sie folgendes in die URL Leiste Ihres Browsers ein: https://mein-anliegen.hs-kl.de
: :



Ihr Anliegen ist uns wichtig!


Wen wollen Sie mit Ihrem Anliegen erreichen?

Hochschulleitung
Personalrat

Dekane
Diversitätsmanagement
Gleichstellungsbeauftragte
Schwerbehindertenvertretung




Wollen Sie anonym oder unter Nennung Ihres Namens Ihr Anliegen verschicken?






Ihr Anliegen:


Wünschen Sie eine Handlung auf Ihr Anliegen?




Um automatisierte Anfragen zu verhindern, füllen Sie bitte das Captcha aus, indem Sie die Zeiger der analogen Uhr digital eintragen.


Wenn Sie das Captcha nicht sehen können, geben Sie folgendes in die URL Leiste Ihres Browsers ein: https://mein-anliegen.hs-kl.de
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Hinweise

An dieser Stelle finden Sie die Informationen, wie Sie Ihr Anliegen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (deutsche Umsetzung des EU-Whistleblower-Richtlinie) an die zentrale Meldestelle im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) richten.

Welche Verstöße können von Hinweisgebern gemeldet werden?

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
  • Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren.
  • Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
  • Zuletzt wurde der sachliche Anwendungsbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten ausgeweitet, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Zentrale Meldestelle im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

Personen, die Informationen über einen Verstoß melden möchten, können dies über die zentrale Meldestelle im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) tun. Meldungen bzw. Hinweise sind elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der internen zentralen Meldestelle des MWG möglich: unter folgenden Kontaktdaten:

E-Mail: interne.meldestelle.hinschg@mwg.rlp.de
Ansprechpersonen: Frau Dr. Magdalena Klann, 6131 16 – 2895, (Leiterin der Meldestelle) und Frau Anna Christina Grund, 6131 16 – 4031, (Koordinatorin der Meldestelle)

Dabei ist zu beachten, dass nur die o.g. zwei Personen in diesem Kontext befugt sind, Meldungen entgegenzunehmen, eine Überprüfung der Meldung vorzunehmen und Fol­gemaßnahmen einzuleiten.

Schriftliche Meldungen in Papierform (Briefpost) können an fol­gende Adresse adressiert werden:

  • Interne Meldestelle MWG
  • c/o Referat 15124 MWG
  • Mittlere Bleiche 61
  • 55116 Mainz
  • Postfach 32 20

Des Weiteren steht es der hinweisgebenden Person zu, eine persönliche Zusammenkunft mit den zwei o.g. Personen zu initiieren oder eine externe Meldung an die zuständige Behörde beim Bund und der EU vorzunehmen.